Studienbeihilfe und Stipendien

Für alle, die ihr Studium nicht vollständig selbst finanzieren können, gibt es staatliche Förderungen. Hier im FH-Guide geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten. Du erfährst auch, wer worauf Anspruch hat und wo du eine Förderung bei Bedarf beantragen kannst.

Studienförderungen Wenn du dein Studium nicht selbst finanzieren kannst, helfen Beihilfen und Stipendien.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe unterstützt Studierende, wenn ihre Eltern nicht zur Gänze für die Finanzierung des Studiums aufkommen können. Wer Anspruch auf Studienbeihilfe hat und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, ist im Studienförderungsgesetz geregelt. 

Kurz gesagt können österreichische Staatsbürger:innen, gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose, die ordentliche Studierende an einer österreichischen Fachhochschule, Universität oder anderen Hochschule sind, Studienbeihilfe beantragen. Sie müssen "sozial förderungswürdig" sein und einen "günstigen Studienerfolg" nachweisen können. Studienbeihilfe können Bachelor- und Diplomstudierende beantragen. Auch im Master- und/oder Doktoratsstudium hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienbeihilfe. Alle Details zu den Anspruchsvoraussetzungen findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde. Dort kannst du auch den Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Bitte beachte, dass es dafür Fristen gibt!

Wie hoch ist die Studienbeihilfe?

Die Höhe der Studienbeihilfe wird individuell berechnet. Sie ist u.a. abhängig vom Einkommen der Eltern, vom Alter und von der Wohnsituation. Maximal beträgt sie 715 Euro monatlich. Dieser Höchstbetrag wird aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugesprochen. 

Falls du Studienbeihilfe bekommst und neben dem Studium arbeitest, beachte bitte die Zuverdienstgrenze, damit dir die Leistungen nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Du darfst maximal 15.000 Euro pro Jahr dazuverdienen.

Unser Tipp!

Oft wissen Studierende nicht, dass sie Anspruch auf Studienbeihilfe hätten. Sie stellen deshalb nie einen Antrag. Mit dem AK-Stipendienrechner kannst du nachrechnen, ob du eine Beihilfe bekommst. Auf stipendium.at oder bei der Stipendienstelle kannst du dann ganz einfach einen Antrag stellen.

Selbsterhalter:innen-Stipendium

Das Selbsterhalter:innen-Stipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Wenn du bereits ein paar Jahre berufstätig warst und jetzt überlegst, ein Studium zu beginnen, dann hast du vielleicht Anspruch auf ein Selbsterhalter:innen-Stipendium.

Wer sich mindestens 4 Jahre selbst erhalten und jährlich mehr als 8.580 Euro verdient hat, erfüllt eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium. Das Einkommen der Eltern spielt in diesem Fall keine Rolle, du musst aber deinen Studienerfolg nachweisen. Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde, wo du auch den Antrag stellen kannst. 

Höhe des Stipendiums

Das Selbsterhalter:innen-Stipendium beträgt monatlich maximal 801 Euro. Bist du mehr als 24 Jahre alt gibt es einen Zuschlag von 20 Euro pro Monat und ab einem Alter von 27 Jahren nochmals 20 Euro monatlich. Es gilt dieselbe Zuverdienstgrenze wie bei der Studienbeihilfe: maximal 15.000 Euro pro Jahr. 

Familienbeihilfe

Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes. Sie kann darüber hinaus bis zum 24. Lebensjahr beantragt werden, wenn du studierst. Sobald du volljährig bist und ein Studium absolvierst, kannst du beim Finanzamt beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf dein Girokonto überweisen wird. Die anspruchsberechtigte Person (in der Regel deine Mutter oder dein Vater) muss der Direktauszahlung zustimmen. 

Falls du neben dem Studium arbeitest, darfst du, um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren, jährlich nicht mehr als 15.000 Euro verdienen.

Ausführliche Informationen zur Familienbeihilfe findest du auf der Website des zuständigen Ministeriums.

Studienabschluss-Stipendium

Das Studienabschluss-Stipendium ist – wie der Name sagt – eine Unterstützung zu deinem Studienabschluss. Wenn du in den letzten Jahren neben dem Studium gearbeitet, keine Studienbeihilfe bezogen hast und in den letzten beiden Semestern vor Erreichen deines FH-Studienabschlusses bist, hast du eventuell Anspruch auf ein Studienabschluss-Stipendium.

Es kann für die Dauer von 18 Monaten bezogen werden und beträgt – je nachdem wie viel du davor verdient hast – zwischen 700 und 1.200 Euro monatlich. Solange du ein Studienabschluss-Stipendium beziehst, musst du deine Berufstätigkeit aufgeben.

Alle Details zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragsstellung findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.

Auslandsbeihilfe

Wenn du Studienbeihilfe beziehst und ein Auslandssemester machen möchtest, kannst du einen Antrag auf Auslandsbeihilfe stellen. Sie wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig von den jeweiligen Lebenshaltungs- und Studienkosten im Gastland und beträgt maximal 582 Euro pro Monat. 

Alle Details zur Auslandsbeihilf findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.

Achtung!

Praktika im Ausland werden nicht mit einer Auslandsbeihilfe gefördert.

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