Studienbeihilfe
Die Studienbeihilfe unterstützt Studierende, wenn ihre Eltern nicht zur Gänze für die Finanzierung des Studiums aufkommen können. Wer Anspruch auf Studienbeihilfe hat und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, ist im Studienförderungsgesetz geregelt.
Kurz gesagt können österreichische Staatsbürger:innen, gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose, die ordentliche Studierende an einer österreichischen Fachhochschule, Universität oder anderen Hochschule sind, Studienbeihilfe beantragen. Sie müssen "sozial förderungswürdig" sein und einen "günstigen Studienerfolg" nachweisen können. Studienbeihilfe können Bachelor- und Diplomstudierende beantragen. Auch im Master- und/oder Doktoratsstudium hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienbeihilfe. Alle Details zu den Anspruchsvoraussetzungen findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde. Dort kannst du auch den Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Bitte beachte, dass es dafür Fristen gibt!
Wie hoch ist die Studienbeihilfe?
Die Höhe der Studienbeihilfe wird individuell berechnet. Sie ist u.a. abhängig vom Einkommen der Eltern, vom Alter und von der Wohnsituation. Maximal beträgt sie 715 Euro monatlich. Dieser Höchstbetrag wird aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugesprochen.
Falls du Studienbeihilfe bekommst und neben dem Studium arbeitest, beachte bitte die Zuverdienstgrenze, damit dir die Leistungen nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Du darfst maximal 15.000 Euro pro Jahr dazuverdienen.