Studieren ohne Matura an einer (Fach)Hochschule

Du hast keine Matura und möchtest trotzdem studieren? Kein Problem an (Fach)Hochschulen. Wer statt der Matura eine Berufsausbildung oder Fachschule gemacht hat, kann trotzdem ein Studium absolvieren. Es gibt folgende Möglichkeiten, ohne Matura die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium zu erfüllen und zum Aufnahmeverfahren zugelassen zu werden: 

  1. Berufsreifeprüfung
  2. Studienberechtigungsprüfung
  3. Berufliche Qualifikationen und Zusatzprüfung(en)
Studieren ohne Matura!? Kein Problem an (Fach)Hochschulen.

Berufsreifeprüfung

Wenn du eine Lehre gemacht hast, kannst du während oder nach deiner beruflichen Erstausbildung die Matura nachholen und eine Berufsreifeprüfung machen. Sie entspricht einer vollwertigen Matura und du hast damit Zugang zu allen Studienrichtungen an Universitäten, (Fach)Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Die Berufsreifeprüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Du musst mindestens 19 Jahre alt sein und eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, Berufsbildenden Mittleren Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege) mitbringen. Die Prüfung selbst umfasst vier Teilbereiche (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache, Fachbereich). Du musst an einer öffentlichen höheren Schule (z.B. HAK, HTL, HBLA) um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ansuchen und kannst dort auch die Prüfungen ablegen. Alternativ kannst du drei der vier Prüfungen auch an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung (z.B. WIFI, BFI oder Volkshochschule) ablegen.

Detaillierte Informationen zur Berufsreifeprüfung findest du auf der Seite der Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

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Studienberechtigungsprüfung

Anders als bei der Berufsreifeprüfung ist die Studienberechtigungsprüfung keine nachgeholte Matura, sondern eine eingeschränkte Zulassung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an einer Hochschule. Du musst also bereits im Vorfeld wissen, was und auch wo du studieren möchtest. Die Studienberechtigungsprüfung wird dann auf dein Wunschstudium abgestimmt. 

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an einer (Fach)Hochschule oder Universität musst du

  • mindestens 20 Jahre alt sein,
  • die allgemeine Schulpflicht abgeschlossen haben,
  • über studienbezogene Vorkenntnisse, aber keine abgeschlossene Berufsausbildungverfügen und
  • über eine EWR-Staatsbürgerschaft (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder studienrechtliche Gleichstellung verfügen.

Den Antrag auf Zulassung stellst du bei der gewünschten Hochschule. Inhalt und Ablauf der Studienberechtigungsprüfung sind von Hochschule zu Hochschule anders. Wir empfehlen daher, dich bei deiner Wunschhochschule direkt zu informieren. 

5 Einzelprüfungen, 1 Gesamtzeugnis

Wie die Studienberechtigungsprüfung für dein Studium an einer bestimmten (Fach)Hochschule abläuft, kannst du im Detail auf der jeweiligen (Fach)Hochschul-Webseite nachlesen. In jedem Fall besteht sie aus 5 Einzelprüfungen, die alle positiv absolviert werden müssen. Inhaltlich richten sie sich nach dem angestrebten Studienfach. Nach Ablegen aller 5 Prüfungen kannst du an der Hochschule, die dich zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen hat, ein Gesamtzeugnis beantragen. Es gilt österreichweit an allen Hochschulen für die gewählte Studiengruppe.

Ausführliche und weiterführende Informationen zur Studienberechtigungsprüfung findest du auch auf der Seite der Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Hinweis!

Eine erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung ist keine Garantie für eine Aufnahme in den gewählten Studiengang. Da es an (Fach)Hochschulen eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen gibt, musst du nach Ablegen der Studienberechtigungsprüfung (wie Bewerber:innen mit Matura) noch am Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Berufliche Qualifikationen und Zusatzprüfung(en)

Wenn du über einen facheinschlägigen Lehrabschluss oder Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren Schule (BMS) verfügst, kannst du nach Ablegen vorgeschriebener Zusatzprüfungen die Zugangsvoraussetzungen für ein (Fach)Hochschul-Bachelorstudium erwerben. Welcher Lehrabschluss oder BMS-Abschluss als Zugangsvoraussetzung gilt und welche Zusatzprüfungen du absolvieren musst, ist je nach fachlicher Ausrichtung des Studiengangs unterschiedlich. Am besten informierst du dich dazu auf der jeweiligen Hochschul-Webseite.

Zugangsvoraussetzung für ein einzelnes (Fach)Hochschul-Studium

Die Zusatzprüfungen sind keine allgemein gültige Studienberechtigungsprüfung. Du erwirbst damit nur die Qualifikation für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten (Fach)Hochschule. Deshalb musst du dich in diesem Fall zuerst um die Aufnahme in den gewünschten Studiengang bewerben.

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